Bewerbung und Einschreibung

Bewerben und Einschreiben sind zwei verschiedene Schritte auf dem Weg zu einem Studium und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Bewerben bedeutet, dass man sich um einen Studienplatz bewirbt. Das ist vor allem bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung (z. B. Numerus clausus) notwendig. Man reicht dazu bestimmte Unterlagen ein, zum Beispiel Zeugnisse oder Sprachnachweise. Die Hochschule prüft dann, ob man einen Platz bekommt. Erst nach einer Zusage kann man sich einschreiben.
Einschreiben (auch „Immatrikulation“ genannt) bedeutet, dass man sich nach der Zulassung offiziell an der Hochschule anmeldet. Das gilt auch für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung, bei denen keine Bewerbung nötig ist. Die Einschreibung erfolgt durch das Einreichen von Unterlagen, den Nachweis einer Krankenversicherung und die Zahlung des Semesterbeitrags. Erst mit der Einschreibung wird man offiziell Studentin oder Student.

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